EUDR: Neueste Änderungen
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Neue Pflichten für Waldbesitzer ab 2026
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet alle Marktteilnehmer im Holzhandel, nachzuweisen, dass ihr Holz nicht von entwaldeten Flächen stammt. Für Waldbesitzer und Forstbetriebe in Deutschland bringt das weiterhin hohe Anforderungen und Bürokratie mit sich.
Übergangsfrist bis Ende 2026 für Kleinbetriebe
Nach dem aktuellen Kommissionsvorschlag soll die Verordnung für Kleinst- und Kleinunternehmen – also praktisch alle privaten Forstbetriebe – erst ab 30. Dezember 2026 gelten. Für große und mittlere Unternehmen bleibt der Starttermin Ende 2025 bestehen. Eine zusätzliche Schonfrist von sechs Monaten ist vorgesehen.
Nachweispflichten bleiben bestehen
Trotz angekündigter Vereinfachungen müssen Waldbesitzer ihre Daten im EU-IT-System selbst eintragen. Gefordert sind unter anderem:
• genaue Geodaten und Flurstücke,
• Baumarten und Holzmengen,
• Betriebs- und Kontaktdaten.
Eine automatische Meldung über Behörden oder Forstämter ist in Deutschland nicht vorgesehen – der Verwaltungsaufwand bleibt vollständig beim Waldbesitzer.
Bürokratie statt Entlastung
Die EU will für Länder mit „niedrigem Risiko“ wie Deutschland eine vereinfachte Erklärung einführen. Diese muss jedoch aktuell gehalten und bei Änderungen (z. B. Einschlagsmengen) jedes Jahr angepasst werden.
Fazit: Die versprochenen Vereinfachungen entlasten Waldbesitzer kaum.
Kritik der Forstverbände
Forstverbände wie die AGDW kritisieren den Vorschlag als Scheinlösung. Sie fordern, die Nachweispflichten auf innerbetriebliche Dokumentation zu beschränken – anstatt alles in das EU-System eintragen zu müssen.
Was Waldbesitzer jetzt wissen müssen
• Die EUDR gilt ab Ende 2026 verbindlich für kleine Forstbetriebe.
• Holz darf nur mit vollständigem Herkunftsnachweis verkauft werden.
• Fehlende oder fehlerhafte Einträge im EU-IT-System können den Holzverkauf blockieren.
• Technische Lösungen (z. B. digitale Plattformen) sind noch im Aufbau.
FBG Würzburg empfiehlt:
Waldbesitzer sollten frühzeitig prüfen, welche Flurstücke, Baumarten und Mengenangaben sie künftig melden müssen. Nur so lassen sich Verzögerungen beim Holzverkauf vermeiden.

