EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

15.09.2025

Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet ab Ende 2024 alle Marktteilnehmer, die Holz oder Holzprodukte in der EU in Verkehr bringen, nachzuweisen, dass diese nicht von entwaldeten Flächen stammen. Ziel ist es, Entwaldung und Waldschädigung weltweit einzudämmen. Hierbei gab es bis Ende 2025 eine Schonfrist.

Für den Forstsektor bedeutet das erhebliche Veränderungen. Jeder Holzfluss muss künftig eindeutig rückverfolgbar sein – von der Fläche, auf der der Baum gewachsen ist, bis zum Endprodukt. Dazu gehört auch die Angabe exakter Geodaten (Koordinaten) der Flächen. Daher auch unser Aufruf, uns Ihre aktuellen Waldflächen zu melden. Unsere Probleme dabei:

• Kleinparzellierter Privatwald: In Ländern wie Deutschland ist der Wald stark zersplittert. Viele Eigentümer verfügen weder über digitale Flurkarten noch über das Know-how, um die geforderten Daten bereitzustellen.

• Bürokratie & Kosten: Die Erstellung und Pflege der Nachweise erfordert erheblichen Verwaltungsaufwand, den kleinere Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften kaum allein stemmen können.

• Unsicherheit bei Holzvermarktung: Käufer müssen sicherstellen, dass jedes Polter korrekt dokumentiert ist. Schon kleine Lücken im Nachweis können den Absatz erschweren oder verhindern.

• Technische Umsetzung: Die notwendige digitale Infrastruktur – etwa standardisierte Plattformen zur Datenerfassung – befindet sich vielerorts noch im Aufbau.

Wir rechnen daher mit Verzögerungen beim Holzverkauf im 1. Quartal 2026.